Snackautomaten aufstellen - Fragen zur gesetzlichen Lage und Versicherungen
Share
Snackautomaten aufstellen - Fragen zur gesetzlichen Lage und Versicherungen
1. Brauche ich eine spezielle Versicherung für meinen Snackautomaten?
• Ja, eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch den Automaten verursacht werden.
• Eventuell eine Sachversicherung für Vandalismus, Diebstahl oder technische Defekte.
2. Welche rechtlichen Vorgaben muss ich beim Betreiben eines Snackautomaten beachten?
• Lebensmittelhygiene beachten, speziell bei frischen Produkten.
• Kennzeichnungspflicht für Inhaltsstoffe, Allergene und Preise.
• In Deutschland: Gewerbeanmeldung nötig.
• Abhängig vom Standort: Eventuell Genehmigungen vom Eigentümer erforderlich.
3. Muss ich auf Snacks aus dem Automaten Steuern zahlen?
• Ja, auf alle verkauften Produkte fallen Umsatzsteuer und eventuell Gewerbesteuer an.
• In Deutschland liegt der reguläre Umsatzsteuersatz bei 19 %, für bestimmte Lebensmittel bei 7 %.
4. Gibt es Hygienevorschriften für den Betrieb von Snackautomaten?
• Ja, vor allem bei der Lagerung von frischen oder leicht verderblichen Lebensmitteln.
• Automaten müssen regelmäßig gereinigt werden.
• Lebensmittelverpackungen müssen Haltbarkeitsdaten klar sichtbar aufweisen.
• Einhaltung der EU-Lebensmittelverordnung oder landesspezifischer Hygienevorschriften.
Auch hierbei steht Dir unser Team vom AUTOMATENPALAST24 bei allen weiteren Fragen jederzeit und gerne zur Verfügung.